Die Evangelische Kirche fordert Lieferkettengesetz

12.11.2020

pauldettmering

Die evangelische Kirche fordert ein Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen in ihren Lieferketten noch in dieser Legislaturperiode. Sie schließt sich damit den Forderungen der ...

Die evangelische Kirche fordert ein Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen in ihren Lieferketten noch in dieser Legislaturperiode. Sie schließt sich damit den Forderungen der „Initiative Lieferkettengesetz“ an.

Möglichst gemeinsam mit der römisch-katholischen Kirche will sie sich bei der Bundesregierung und den Fraktionen im Bundestag dafür einsetzen, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zu verabschieden, das deutsche und in Deutschland tätige Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden verpflichtet, ihren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette gerecht zu werden. Ein solches Lieferkettengesetz soll auch Haftungsregeln beinhalten, damit Betroffene von Menschenrechtsverletzungen bei einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten Entschädigungen von einem deutschen Gericht zugesprochen bekommen können. Darüber hinaus soll auf ein EU-weites Lieferkettengesetz hingewirkt werden. (Beschluss vom 10.11.20)

Den Wortlaut des Beschlusses der EKD finden sie hier: Beschluss-fuer-ein-starkes-Lieferkettengesetz